GOÄ-Ziffer 3922: Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder…
Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)
Die GOÄ-Ziffer 3922 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 33,51 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3922 vergütet die Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mittels Polymerasekettenreaktion, kurz PCR. Sie wird angesetzt, wenn geringe Mengen an DNA oder RNA aus dem Untersuchungsmaterial gezielt vervielfältigt werden müssen, um sie einer nachfolgenden Analyse, etwa dem Nachweis eines Erregers, einer Mutation oder eines Genabschnitts, zugänglich zu machen. Die Standard-PCR nach dieser Ziffer ist von der geschachtelten PCR, der sogenannten nested PCR nach Ziffer 3923, abzugrenzen, die als zusätzlicher, sensitiverer Amplifikationsschritt bei besonders geringen Ausgangsmengen oder erhöhten Anforderungen an die Nachweisgrenze zum Einsatz kommt. Die Ziffer 3922 setzt die vorausgegangene Isolierung der Nukleinsäuren nach Ziffer 3920 voraus und stellt den zentralen Vervielfältigungsschritt der molekularen Diagnostik dar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,14 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 33,51 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 37,88 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3922
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3922?
Die GOÄ-Ziffer 3922 steht für „Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3922?
Die GOÄ-Ziffer 3922 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3922 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 33,51 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3922?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3922 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.