GOÄ-Ziffer 3925: Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels…
Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)
Die GOÄ-Ziffer 3925 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 40,22 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 3925 erfasst die Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden mit anschließendem Transfer auf Trägermaterialien, etwa im Rahmen eines Dot-Blot- oder ähnlichen Verfahrens. Sie kommt zur Anwendung, wenn zuvor gewonnene oder amplifizierte Nukleinsäurefragmente ihrer Größe nach elektrophoretisch aufgetrennt und anschließend auf eine Membran übertragen werden müssen, um sie für eine nachfolgende Hybridisierung nach Ziffer 3924 oder eine Sequenzierung nach Ziffer 3926 zugänglich zu machen. Die Leistung stellt damit einen eigenständigen präparativen Zwischenschritt dar, der die aufgetrennten Fragmente in eine für die weitere Analyse geeignete Form überführt, und wird unabhängig von der konkreten nachfolgenden Nachweismethode gesondert abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 34,97 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 40,22 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 45,46 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3922 – Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten…
- GOÄ 3923 – Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten…
- GOÄ 3924 – Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch…
- GOÄ 3926 – Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch…
- GOÄ 3930 – Antithrombin III, chromogenes Substrat
- GOÄ 3931 – Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3925
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3925?
Die GOÄ-Ziffer 3925 steht für „Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3925?
Die GOÄ-Ziffer 3925 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3925 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3925?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3925 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.