GOÄ-Ziffer 3924: Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch…
Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde
Die GOÄ-Ziffer 3924 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3924 vergütet die Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und die anschließende Auswertung. Sie wird eingesetzt, wenn nach Amplifikation oder Restriktionsverdau spezifische Sequenzabschnitte in der Probe gezielt nachgewiesen werden sollen, indem eine markierte, komplementäre Sonde an die Zielsequenz bindet und dieses Bindungsereignis sichtbar gemacht wird. Die Wahl zwischen radioaktiver und nichtradioaktiver Markierung ist methodisch gleichgestellt und richtet sich nach dem im Labor etablierten Verfahren. Die Ziffer setzt inhaltlich auf den vorangehenden Schritten der Isolierung, gegebenenfalls des Verdaus und der Amplifikation auf und stellt den spezifischen Nachweisschritt innerhalb der molekulargenetischen Untersuchungskette dar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 20,11 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 22,74 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3924
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3924?
Die GOÄ-Ziffer 3924 steht für „Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3924?
Die GOÄ-Ziffer 3924 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3924 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3924?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3924 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.