GOÄ-Ziffer 3778: Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch
Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch
Die GOÄ-Ziffer 3778 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die manuelle, photometrische Bestimmung der Glutamatdehydrogenase (GLDH). Sie wird angewendet, wenn dieses mitochondriale Leberenzym zur weiteren Differenzierung einer Leberzellschaedigung bestimmt werden soll, da es als Marker fuer tiefer liegende, insbesondere zentrilobulaere Zellnekrosen der Leber gilt und damit ueber die klassischen Transaminasen hinausgehende Zusatzinformation liefert. Die Legende schreibt ausdruecklich das manuelle, photometrische Verfahren vor, sodass automatisierte oder anders methodisch durchgefuehrte Bestimmungen nicht unter diese Ziffer fallen wuerden. Von anderen Leberenzymbestimmungen wie Transaminasen oder alkalischer Phosphatase, die ueber eigene Positionen abgebildet werden, ist die GLDH-Bestimmung als eigenstaendiger Parameter klar zu unterscheiden. Die Leistung wird je Bestimmung einmal angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3778
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3778?
Die GOÄ-Ziffer 3778 steht für „Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3778?
Die GOÄ-Ziffer 3778 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3778 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3778?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3778 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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