GOÄ-Ziffer 3775: Bilirubin im Fruchtwasser (E450), spektralphotometrisch
Bilirubin im Fruchtwasser (E450), spektralphotometrisch
Die GOÄ-Ziffer 3775 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bilirubin im Fruchtwasser (E450), spektralphotometrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Position erfasst die spektralphotometrische Bestimmung von Bilirubin im Fruchtwasser bei der Wellenlaenge beziehungsweise Extinktion E450. Angewendet wird sie im Rahmen der praenatalen Diagnostik, wenn nach Amniozentese der Bilirubingehalt des Fruchtwassers gemessen werden soll, um Rueckschluesse auf eine fetale Haemolyse zu ziehen. Die Legende legt das Messverfahren ausdruecklich fest: spektralphotometrisch bei E450, sodass andere photometrische oder chromatographische Bilirubin-Bestimmungsmethoden nicht unter diese Ziffer fallen. Sie ist strikt von der Bilirubin-Bestimmung im Blut oder Serum zu unterscheiden, da hier ausschliesslich das Fruchtwasser als Untersuchungsmaterial vorgesehen ist. Die Ziffer wird je durchgefuehrter Messung einmal angesetzt und stellt eine spezialisierte Einzelleistung der praenatalen Laboranalytik dar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 12,06 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 13,64 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3775
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3775?
Die GOÄ-Ziffer 3775 steht für „Bilirubin im Fruchtwasser (E450), spektralphotometrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3775?
Die GOÄ-Ziffer 3775 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3775 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3775?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3775 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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