GOÄ-Ziffer 3779: Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ

Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ

Die GOÄ-Ziffer 3779 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 2,68 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Position beschreibt den qualitativen Nachweis von Homogentisinsaeure mittels Farbreaktion und visueller Beurteilung. Sie kommt typischerweise bei der Abklaerung einer Alkaptonurie zum Einsatz, einer Stoffwechselerkrankung, bei der Homogentisinsaeure im Urin nicht weiter abgebaut wird und sich dort nachweisen laesst. Die Legende legt sowohl die Methode fest, naemlich eine Farbreaktion mit anschliessender visueller Auswertung, als auch den qualitativen Charakter der Untersuchung, sodass kein quantitativer Messwert erhoben wird. Eine quantitative oder instrumentell-photometrische Bestimmung desselben Analyten waere von dieser Ziffer nicht gedeckt und muesste gegebenenfalls anders abgebildet werden. Die Ziffer wird je durchgefuehrtem Nachweis einmal angesetzt und stellt eine gezielte Einzeluntersuchung im Rahmen der Stoffwechseldiagnostik dar.

Gebühren und Steigerungssatz

40 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,33 €
Regelhöchstsatz1,15-fach2,68 €
Höchstsatz1,3-fach3,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3779

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3779?

Die GOÄ-Ziffer 3779 steht für „Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3779?

Die GOÄ-Ziffer 3779 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3779 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,68 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3779?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3779 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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