GOÄ-Ziffer 4554: Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)

Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)

Die GOÄ-Ziffer 4554 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4554 erfasst die Neisser-Färbung eines Bakterienkulturausstrichs, ein Verfahren zur Darstellung metachromatischer Granula, wie sie insbesondere bei Corynebacterium diphtheriae vorkommen. Sie wird angewendet, wenn nach kultureller Anzüchtung gezielt auf granulahaltige Stäbchenbakterien untersucht werden soll, etwa im Rahmen der Diphtherie-Diagnostik. Wie die Gramfärbung (Nummer 4553) und die Ziehl-Neelsen-Färbung (Nummer 4555) wird sie gemäß amtlicher Bestimmung als Teil der Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr zu Nummer 4551 bewertet, sodass die Färbeleistung selbst nicht gesondert, sondern zur Bewertung der zugehörigen Identifizierungsleistung abgerechnet wird. In der Praxis kommt Ziffer 4554 typischerweise ergänzend zur biochemischen Keimidentifizierung zum Einsatz, wenn die Morphologie oder Granulastruktur des Erregers zur Diagnosesicherung beiträgt.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,02 €
Höchstsatz1,3-fach4,55 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4554

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4554?

Die GOÄ-Ziffer 4554 steht für „Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4554?

Die GOÄ-Ziffer 4554 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4554 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4554?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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