GOÄ-Ziffer 4560: Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von…
Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z. B. Enzym-,
Die GOÄ-Ziffer 4560 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z. B. Enzym-,“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,43 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4560 erfasst die lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung angezüchteter Bakterien einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung, je nachgewiesenem Keim. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein angezüchteter Keim nicht über biochemische Reaktionen, sondern über ein immunologisches Nachweisverfahren identifiziert bzw. bestätigt werden soll, etwa zur schnellen und spezifischen Serotypisierung. Sie bildet die Grundlage für eine Reihe erregerspezifischer Folgeziffern (u. a. Streptokokken, enteropathogene E.-coli-Stämme, Legionellen, Neisseria meningitidis, Anaerobier), die methodisch identisch durchgeführt und daher zur selben Punktzahl/Gebühr abgerechnet werden. In der Praxis wird Ziffer 4560 angesetzt, wenn das immunologische Markierungsverfahren selbst im Vordergrund steht, unabhängig vom konkret nachgewiesenen Keim, und ist von den rein biochemischen Identifizierungsziffern (4545 bis 4551) klar abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 19,43 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 21,97 € |
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- GOÄ 4561 – Beta-hämolysierende Streptokokken
- GOÄ 4562 – Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
- GOÄ 4563 – Legionellen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4560
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4560?
Die GOÄ-Ziffer 4560 steht für „Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z. B. Enzym-,“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4560?
Die GOÄ-Ziffer 4560 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4560 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,43 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4560?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4560 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.