GOÄ-Ziffer 4633: Herpes simplex Viren 4634 Untersuchungen mit ähnlichem…

Herpes simplex Viren 4634 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4633 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Herpes simplex Viren 4634 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 5,36 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4633 bezeichnet den Nachweis von Herpes-simplex-Viren, ergänzt um methodisch ähnlich aufwendige Untersuchungen weiterer Viren (Hinweis zu Nummer 4634), wobei das untersuchte Virus in der Rechnung anzugeben ist. Angewendet wird sie bei Verdacht auf eine durch Herpes-simplex-Viren verursachte Infektion. Laut Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4630 (Rota-Viren-Nachweis), eine gesonderte zusätzliche Berechnung ist somit nicht vorgesehen. Ziffer 4633 gehört damit zur selben, um verschiedene Viren erweiterten Untersuchungsgruppe, die insgesamt nur einmal, mit der Bezugsziffer 4630, vergütet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

80 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatz1,15-fach5,36 €
Höchstsatz1,3-fach6,06 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4633

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4633?

Die GOÄ-Ziffer 4633 steht für „Herpes simplex Viren 4634 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4633?

Die GOÄ-Ziffer 4633 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4633 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 5,36 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4633?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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