GOÄ-Ziffer 4597: Corynebacterium diphtheriae
Corynebacterium diphtheriae
Die GOÄ-Ziffer 4597 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Corynebacterium diphtheriae“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4597 steht für den gezielten Nachweis von Corynebacterium diphtheriae, dem Erreger der Diphtherie, etwa im Rahmen der Abklärung eines entsprechenden klinischen Verdachts oder einer Kontaktpersonenuntersuchung. Die Leistung wird berechnet, wenn das Material spezifisch auf diesen Keim untersucht wird. Laut Bestimmung ist sie Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4593, eine zusätzliche eigenständige Berechnung erfolgt nicht. Damit reiht sich 4597 in dieselbe Untersuchungsgruppe ein wie Clostridium botulinum (4596); beide Nachweise sind an die Bezugsziffer 4593 (Vibrionen) gekoppelt und werden gemeinsam mit dieser vergütet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4593).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4597
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4597?
Die GOÄ-Ziffer 4597 steht für „Corynebacterium diphtheriae“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4597?
Die GOÄ-Ziffer 4597 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4597 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4597?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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