GOÄ-Ziffer 4449: Leishmanien
Leishmanien
Die GOÄ-Ziffer 4449 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Leishmanien“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4449 erfasst, wie Nummer 4441, den serologischen Antikörpernachweis gegen Leishmanien, ist jedoch dieser weiteren Bewertungsgruppe zugeordnet und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4446 bewertet. Angewendet wird die Ziffer unter denselben klinischen Voraussetzungen wie Nummer 4441: Verdacht auf kutane, mukokutane oder viszerale Leishmaniose nach Aufenthalt in Endemiegebieten, insbesondere bei chronischen Hautläsionen oder bei unklarem Fieber mit Hepatosplenomegalie. Die Zuordnung zur Nummer 4449 statt 4441 richtet sich danach, welcher Bewertungsgruppe die konkret durchgeführte Untersuchung angehört. Eine freie Wahl zwischen beiden Nummern besteht nicht; maßgeblich ist ausschließlich das tatsächlich angewandte Verfahren.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4446).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4445 – Toxoplasma gondii
- GOÄ 4446 – Trypanosoma cruzi 4447 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…
- GOÄ 4448 – Entamoeba histolytica
- GOÄ 4450 – Pneumocystis carinii
- GOÄ 4451 – Plasmodien
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4449
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4449?
Die GOÄ-Ziffer 4449 steht für „Leishmanien“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4449?
Die GOÄ-Ziffer 4449 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4449 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4449?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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