GOÄ-Ziffer 4581: Salmonellen 4582 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…

Salmonellen 4582 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. 4584 Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen), je Untersuchung 4585 Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung 350 20,40 d. Toxinnachweis

Die GOÄ-Ziffer 4581 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Salmonellen 4582 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. 4584 Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen), je Untersuchung 4585 Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung 350 20,40 d. Toxinnachweis“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4581 bezeichnet den gezielten Nachweis von Salmonellen in einer eigenen, neuen Untersuchungsgruppe, ergänzt um methodisch ähnlich aufwendige Untersuchungen weiterer Keime (vergleiche den Hinweis zu Nummer 4582), wobei der jeweils geprüfte Erreger in der Rechnung anzugeben ist. Sie bildet den Bezugspunkt für nachfolgende Erregernachweise wie Clostridien (4590), enteropathogene E.-coli-Stämme (4591), Staphylococcus aureus (4592) und Vibrionen (4593), die laut den zugehörigen Bestimmungen jeweils gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit dieser Ziffer aufweisen. Angewendet wird 4581 also, wenn im Rahmen einer erweiterten bakteriologischen Diagnostik gezielt auf Salmonellen untersucht wird, und dient zugleich als abrechnungstechnische Basis für eine ganze Gruppe verwandter Keimnachweise.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4581

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4581?

Die GOÄ-Ziffer 4581 steht für „Salmonellen 4582 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. 4584 Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen), je Untersuchung 4585 Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung 350 20,40 d. Toxinnachweis“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4581?

Die GOÄ-Ziffer 4581 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4581 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4581?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4581 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.