GOÄ-Ziffer 4578: Brucellen
Brucellen
Die GOÄ-Ziffer 4578 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Brucellen“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4578 steht für den Nachweis von Brucellen, relevant etwa bei Verdacht auf eine Brucellose-Infektion nach entsprechender Exposition. Die Leistung wird angesetzt, wenn das Untersuchungsmaterial gezielt auf diesen Erreger geprüft wird. Laut Bestimmung handelt es sich um eine Bewertung als Teil einer Sammelposition: Punktzahl und Gebühr werden gemeinsam mit Ziffer 4575 abgerechnet, das heißt, der Nachweis von Brucellen begründet keine eigenständige, zusätzliche Vergütung neben der bereits für die Gruppe berechneten Leistung. Inhaltlich reiht sich 4578 damit in dieselbe methodische Gruppe von bakteriologischen Keimnachweisen ein wie Pseudomonaden (4579) und Staphylokokken (4580), die ebenfalls an Ziffer 4575 gekoppelt sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4575).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4573 – Escherichia coli
- GOÄ 4574 – Salmonellen
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- GOÄ 4579 – Pseudomonaden
- GOÄ 4580 – Staphylokokken
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4578
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4578?
Die GOÄ-Ziffer 4578 steht für „Brucellen“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4578?
Die GOÄ-Ziffer 4578 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4578 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4578?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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