GOÄ-Ziffer 4338: Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)

Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)

Die GOÄ-Ziffer 4338 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4338 erfasst den Nachweis von IgA-Antikörpern gegen das Kapsidantigen des Epstein-Barr-Virus und wird angewendet, wenn im Rahmen der differenzierten EBV-Serologie, etwa zur Abklärung einer chronisch-aktiven oder nasopharyngealen EBV-assoziierten Erkrankung, gezielt diese Immunglobulinklasse bestimmt werden soll. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis dieser spezifischen Antikörperklasse gegen das Kapsidantigen und ist von den benachbarten Ziffern für IgG- und IgM-Antikörper gegen dasselbe Antigen sowie von den Ziffern für Early Antigen und EBNA klar zu unterscheiden, da jeweils eine andere Antikörperklasse beziehungsweise ein anderes Zielantigen untersucht wird. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Bei paralleler Bestimmung mehrerer EBV-Parameter ist jede Einzelziffer unter Angabe des untersuchten Parameters gesondert auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatz1,15-fach34,19 €
Höchstsatz1,3-fach38,65 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4338

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4338?

Die GOÄ-Ziffer 4338 steht für „Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4338?

Die GOÄ-Ziffer 4338 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4338 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4338?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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