GOÄ-Ziffer 4334: Varizella-Zoster-Virus 4335 Untersuchungen mit ähnlichem…

Varizella-Zoster-Virus 4335 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4334 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Varizella-Zoster-Virus 4335 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,43 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4334 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen das Varizella-Zoster-Virus und wird angesetzt, wenn etwa bei unklarem Exanthem, Verdacht auf Windpocken oder Herpes zoster oder zur Immunitätsabklärung vor geplanter Immunsuppression eine gezielte Antikörperbestimmung erfolgt. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis dieses einen Erregers und wird nach amtlicher Bestimmung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4306 identisch sind. Ergänzend sieht die zugehörige Ziffer 4335 vor, dass Untersuchungen mit vergleichbarem methodischem Aufwand, für die keine eigene Ziffer existiert, analog abgerechnet werden können; in jedem Fall ist der konkret untersuchte Parameter beziehungsweise Erreger in der Rechnung anzugeben, damit die Zuordnung zur zutreffenden Leistungslegende nachvollziehbar bleibt. Von den nachfolgenden, der Sammelposition um Nummer 4334 zugeordneten Ziffern ist sie als deren methodische Bezugsgröße zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatz1,15-fach19,43 €
Höchstsatz1,3-fach21,97 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4334

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4334?

Die GOÄ-Ziffer 4334 steht für „Varizella-Zoster-Virus 4335 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4334?

Die GOÄ-Ziffer 4334 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4334 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,43 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4334?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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