GOÄ-Ziffer 4332: Respiratory syncytial virus

Respiratory syncytial virus

Die GOÄ-Ziffer 4332 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Respiratory syncytial virus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,43 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4332 deckt den serologischen Antikörpernachweis gegen das Respiratory-syncytial-Virus ab und wird angewendet, wenn bei klinischem Verdacht auf eine RSV-Infektion, insbesondere im Rahmen einer Bronchiolitis oder eines schweren respiratorischen Infekts bei Säuglingen, Kleinkindern oder Risikopatienten, eine gezielte laborserologische Abklärung erfolgt. Die Leistung umfasst allein den Nachweis dieses einen Erregers und ist von den übrigen, gleichartig aufgebauten Ziffern der Reihe, etwa den Parainfluenza-Viren, ausschließlich durch das untersuchte Antigen zu unterscheiden. Gemäß amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4306 übereinstimmen. Bei Untersuchung mehrerer respiratorischer Erreger im selben Ansatz ist für jeden Erreger die jeweils zutreffende Ziffer gesondert anzusetzen und der untersuchte Parameter in der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatz1,15-fach19,43 €
Höchstsatz1,3-fach21,97 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4332

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4332?

Die GOÄ-Ziffer 4332 steht für „Respiratory syncytial virus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4332?

Die GOÄ-Ziffer 4332 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4332 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,43 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4332?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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