GOÄ-Ziffer 4117: TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)

TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)

Die GOÄ-Ziffer 4117 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 33,51 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatz1,15-fach33,51 €
Höchstsatz1,3-fach37,88 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4117

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4117?

Die GOÄ-Ziffer 4117 steht für „TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4117?

Die GOÄ-Ziffer 4117 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4117 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 33,51 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4117?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4117 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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