GOÄ-Ziffer 3942: Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels…
Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Die GOÄ-Ziffer 3942 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst die funktionelle Bestimmung des Faktors XIII (fibrinstabilisierender Faktor) mittels der Monochloressigsäure-Methode oder vergleichbarer funktioneller Testverfahren, die die Quervernetzungsaktivität des Faktors prüfen. Angewendet wird die Untersuchung bei Verdacht auf einen Faktor-XIII-Mangel, der klinisch durch verzögerte Wundheilung, Nachblutungen nach scheinbar unauffälliger Erstgerinnung oder unklare Blutungsneigung bei normalen Standardgerinnungstests (Quick, PTT) auffällt, da Faktor XIII in diesen Routinetests nicht erfasst wird. Die funktionelle Methode misst die tatsächliche Stabilisierungsleistung des Enzyms und unterscheidet sich damit von der rein immunologischen Bestimmung, die lediglich die vorhandene Proteinmenge unabhängig von deren Funktionsfähigkeit erfasst; beide Verfahren ergänzen sich bei der Differenzierung zwischen quantitativem und qualitativem Faktor-XIII-Mangel.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 12,06 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 13,64 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3939 – Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor
- GOÄ 3940 – Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor
- GOÄ 3941 – Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche…
- GOÄ 3943 – Gerinnungsfaktor XIII, Immundiffusion oder ähnliche…
- GOÄ 3944 – Gewebsplasminogenaktivator (t-PA), chromogenes Substrat
- GOÄ 3945 – Heparin, chromogenes Substrat
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3942
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3942?
Die GOÄ-Ziffer 3942 steht für „Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3942?
Die GOÄ-Ziffer 3942 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3942 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3942?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3942 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.