GOÄ-Ziffer 3941: Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche…

Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3941 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Bezeichnet die immunologische Bestimmung des Faktor-VIII-Antigens mittels Immundiffusion oder vergleichbarer Verfahren, im Unterschied zur funktionellen Aktivitätsmessung des Faktors VIII. Angewendet wird sie zur Differenzierung zwischen einem quantitativen Mangel an Faktor-VIII-Protein und einer funktionellen Störung bei erhaltener Proteinmenge, was insbesondere bei der Abklärung einer Hämophilie A sowie bei der Unterscheidung zwischen Hämophilie A und von-Willebrand-Syndrom von Bedeutung ist, da das von-Willebrand-Antigen den Faktor VIII im Plasma stabilisiert. Ein normales Faktor-VIII-Ag bei erniedrigter Faktor-VIII-Aktivität spricht für eine funktionelle Störung, während ein paralleler Abfall beider Werte eher auf einen echten Mengenmangel hindeutet. Die Leistung ergänzt damit die Diagnostik der Einzelfaktorbestimmungen um eine antigenbasierte Komponente.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3941

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3941?

Die GOÄ-Ziffer 3941 steht für „Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3941?

Die GOÄ-Ziffer 3941 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3941 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3941?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3941 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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