GOÄ-Ziffer 3938: Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ
Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ
Die GOÄ-Ziffer 3938 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen und 24,13 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst die quantitative, zahlenmäßige Bestimmung der quervernetzten Fibrinspaltprodukte (D-Dimere) im Plasma. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein exakter Konzentrationswert benötigt wird, etwa zur Verlaufsbeobachtung einer bestehenden Thrombose, zur Beurteilung des Therapieerfolgs einer Antikoagulation oder im Rahmen mehrzeitiger Kontrollen bei Verbrauchskoagulopathie. Anders als der qualitative Dimertest, der lediglich einen positiven oder negativen Befund liefert, ermöglicht die quantitative Messung eine differenzierte Risikoeinschätzung und eignet sich für Verlaufsuntersuchungen, bei denen ein Anstieg oder Abfall der Werte dokumentiert werden soll. Sie ergänzt die übrigen Gerinnungsparameter, indem sie spezifisch das Ausmaß der durch Faktor XIII stabilisierten und anschließend fibrinolytisch abgebauten Fibrinstrukturen abbildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,98 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 24,13 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 27,27 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3938
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3938?
Die GOÄ-Ziffer 3938 steht für „Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3938?
Die GOÄ-Ziffer 3938 ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3938 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3938?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3938 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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