GOÄ-Ziffer 3936: Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ

Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ

Die GOÄ-Ziffer 3936 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Umfasst die mengenmäßige Bestimmung der Fibrinogenspaltprodukte im Plasma und geht damit über den reinen qualitativen Nachweis hinaus. Zur Anwendung kommt sie, wenn nach einem positiven qualitativen Suchtest oder bei bekannter gesteigerter Fibrinolyse der genaue Konzentrationsverlauf beurteilt werden soll, etwa zur Verlaufskontrolle einer Verbrauchskoagulopathie, einer thrombolytischen Therapie oder einer schweren Lebererkrankung. Die quantitative Aussage erlaubt eine differenziertere Einschätzung des Schweregrads der Fibrinolyseaktivierung als der qualitative Test und unterstützt therapeutische Entscheidungen, etwa die Dosierung gerinnungsaktiver Medikamente. Gegenüber den quervernetzten Fibrinspaltprodukten (D-Dimeren) erfasst sie die Gesamtheit der Fibrinogen- und Fibrinabbauprodukte und nicht spezifisch die stabilisierten, quervernetzten Fragmente.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3936

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3936?

Die GOÄ-Ziffer 3936 steht für „Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3936?

Die GOÄ-Ziffer 3936 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3936 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3936?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3936 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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