GOÄ-Ziffer 3850: Spermien
Spermien
Die GOÄ-Ziffer 3850 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spermien“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen Spermien, üblicherweise mittels indirekter Immunfluoreszenz. Sie kommt im Rahmen der Fertilitätsdiagnostik zum Einsatz, wenn bei unerfülltem Kinderwunsch eine autoimmune Infertilität in Betracht gezogen wird, etwa nach vorausgegangenem Trauma, Entzündung oder Operation im Genitalbereich, bei der gegen Spermien gerichtete Antikörper die Beweglichkeit oder Fertilisationsfähigkeit beeinträchtigen können. Die Untersuchung wird in der Regel im Rahmen einer erweiterten immunologischen Abklärung neben anderen Autoantikörpern angefordert, wenn sonstige Ursachen der Fertilitätsstörung nicht ausreichend erklären. Eine eigenständige Gebühr entsteht nicht: Die Nummer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3847 – Parietalzellen (PCA)
- GOÄ 3848 – Skelettmuskulatur (SkMA)
- GOÄ 3849 – Speichelgangepithel
- GOÄ 3852 – Thyreoglobulin
- GOÄ 3853 – zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA…
- GOÄ 3857 – dDNS
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3850
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3850?
Die GOÄ-Ziffer 3850 steht für „Spermien“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3850?
Die GOÄ-Ziffer 3850 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3850 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3850?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.