GOÄ-Ziffer 3853: zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten…
zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese
Die GOÄ-Ziffer 3853 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten, unterschieden nach perinukleärem (P-ANCA) und zytoplasmatischem (C-ANCA) Fluoreszenzmuster, in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz. Angewendet wird sie bei Verdacht auf eine ANCA-assoziierte Vaskulitis, etwa bei unklarer Nieren-, Lungen- oder Multisystembeteiligung, sowie ergänzend bei der Abklärung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen, bei denen ein P-ANCA-Muster gehäuft auftritt. Die Fluoreszenzmusterbestimmung dient als Screening, dem bei positivem Befund die antigenspezifische Bestätigung folgt (vgl. Nummern 3873 und 3874). Abrechnungstechnisch ist die Leistung nicht eigenständig vergütbar: Sie ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3849 – Speichelgangepithel
- GOÄ 3850 – Spermien
- GOÄ 3852 – Thyreoglobulin
- GOÄ 3857 – dDNS
- GOÄ 3858 – Histone
- GOÄ 3859 – Ribonukleoprotein (RNP)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3853
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3853?
Die GOÄ-Ziffer 3853 steht für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3853?
Die GOÄ-Ziffer 3853 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3853 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3853?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.