GOÄ-Ziffer 3847: Parietalzellen (PCA)
Parietalzellen (PCA)
Die GOÄ-Ziffer 3847 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parietalzellen (PCA)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Nummer bezeichnet den Nachweis von Antikörpern gegen die Parietalzellen der Magenschleimhaut (PCA), meist mittels indirekter Immunfluoreszenz auf Magengewebe. Sie wird bei der Abklärung einer Autoimmungastritis Typ A sowie im Rahmen der Diagnostik einer perniziösen Anämie eingesetzt, da PCA-Antikörper gegen die für die Salzsäure- und Intrinsic-Factor-Produktion verantwortlichen Zellen gerichtet sind und mit einem Vitamin-B12-Mangel infolge gestörter Resorption assoziiert sein können. Die Untersuchung erfolgt typischerweise im Verbund mit weiteren organspezifischen Autoantikörpern desselben Ansatzes, etwa bei unklarer megaloblastärer Anämie. Eine eigene Gebühr fällt nicht an: Die Ziffer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3844 – Mikrosomen (Leber, Niere)
- GOÄ 3845 – Mitochondrien (AMA)
- GOÄ 3846 – nDNA
- GOÄ 3848 – Skelettmuskulatur (SkMA)
- GOÄ 3849 – Speichelgangepithel
- GOÄ 3850 – Spermien
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3847
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3847?
Die GOÄ-Ziffer 3847 steht für „Parietalzellen (PCA)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3847?
Die GOÄ-Ziffer 3847 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3847 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3847?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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