GOÄ-Ziffer 4150: Amikacin

Amikacin

Die GOÄ-Ziffer 4150 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amikacin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Bestimmung der Serumkonzentration von Amikacin, einem Aminoglykosid-Antibiotikum, mittels Ligandenassay. Da Aminoglykoside eine geringe therapeutische Breite besitzen und nephro- sowie ototoxisch wirken koennen, wird der Wirkspiegel in der Praxis regelmaessig im Rahmen des therapeutischen Drug-Monitorings bestimmt, um eine ausreichende Wirksamkeit bei gleichzeitig vertretbarem Toxizitaetsrisiko sicherzustellen, insbesondere bei Patienten mit eingeschraenkter Nierenfunktion, bei Langzeittherapie oder bei unklarem klinischem Ansprechen. Die Legende ordnet die Ziffer laut amtlicher Bestimmung als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4147 ein: Werden im gleichen Untersuchungsgang mehrere der unter dieser Position aufgefuehrten Substanzen bestimmt, etwa im Rahmen eines kombinierten Medikamentenspiegel- oder Drogenscreenings, wird unabhaengig von der Anzahl der bestimmten Substanzen nur die gemeinsame Punktzahl/Gebuehr einmal angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4150

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4150?

Die GOÄ-Ziffer 4150 steht für „Amikacin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4150?

Die GOÄ-Ziffer 4150 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4150 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4150?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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