GOÄ-Ziffer 3903.H3: Ca 50, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich…

Ca 50, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 3903.H3 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ca 50, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3903.H3 betrifft die Bestimmung des Tumormarkers Ca 50 per Ligandenassay, gegebenenfalls mit Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Der Marker weist strukturelle und klinische Nähe zu Ca 19-9 auf und wird ebenfalls im Kontext gastrointestinaler und pankreatischer Tumoren zur Verlaufsbeobachtung eingesetzt, insbesondere wenn Ca 19-9 nicht aussagekräftig ist oder ergänzend herangezogen werden soll. Angewendet wird die Ziffer, wenn im Rahmen der onkologischen Diagnostik oder Nachsorge gezielt dieser Parameter angefordert wird, wobei die Doppelbestimmung der Absicherung der Messgenauigkeit dient und die aktuelle Bezugskurve die korrekte Kalibrierung des jeweiligen Assaylaufs sicherstellt. Eine trennscharfe Abgrenzung zu Ca 19-9 ergibt sich vor allem aus der ergänzenden diagnostischen Fragestellung im Einzelfall.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatz1,15-fach30,16 €
Höchstsatz1,3-fach34,10 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3903.H3

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3903.H3?

Die GOÄ-Ziffer 3903.H3 steht für „Ca 50, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3903.H3?

Die GOÄ-Ziffer 3903.H3 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3903.H3 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3903.H3?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3903.H3 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.