GOÄ-Ziffer 3906.H3: Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich…
Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3906.H3 vergütet die Bestimmung des Tumormarkers Cyfra 21-1 mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Der Marker wird vor allem bei nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom, insbesondere beim Plattenepithelkarzinom der Lunge, zur Verlaufs- und Therapiekontrolle eingesetzt, da er bei dieser Tumorentität häufig erhöht ist und Änderungen des Spiegels Hinweise auf Therapieansprechen oder Progress geben können. Angewendet wird die Ziffer somit typischerweise in der pneumologisch-onkologischen Nachsorge nach gesicherter Diagnose, weniger als alleiniges Screeninginstrument. Die genannte Doppelbestimmung dient der Absicherung der Messgenauigkeit, die aktuelle Bezugskurve der korrekten Kalibrierung des jeweiligen Testlaufs gegen den geltenden Standard.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,23 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 30,16 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 34,10 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3906.H3
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3906.H3?
Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 steht für „Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3906.H3?
Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3906.H3 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3906.H3?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3906.H3 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.