GOÄ-Ziffer 4240: Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ
Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ
Die GOÄ-Ziffer 4240 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4240 betrifft den Nachweis agglutinierender Antikörper gegen Legionellen, bestimmbar für bis zu zwei Typen mit gesonderter Bewertung je Typ, und wird eingesetzt, wenn bei atypischer Pneumonie mittels Agglutinationsreaktion der Verdacht auf eine Legionellose serologisch abgeklärt werden soll. Im Unterschied zur unter Nummer 4224 geführten, der Sammelposition um Nummer 4214 zugeordneten Bestimmung, die bis zu fünf Typen vorsieht, ist die Typenzahl hier auf zwei begrenzt. Amtlich ist Nummer 4240 als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet, teilt sich also mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4233 abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,41 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 15,42 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 17,43 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4233).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4237 – Brucellen
- GOÄ 4238 – Campylobacter
- GOÄ 4239 – Francisellen
- GOÄ 4241 – Leptospiren
- GOÄ 4242 – Listerien, je Typ
- GOÄ 4243 – Rickettsien
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4240
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4240?
Die GOÄ-Ziffer 4240 steht für „Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4240?
Die GOÄ-Ziffer 4240 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4240 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4240?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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