GOÄ-Ziffer 3686: Eosinophile, segmentkernige Granulozyten (absolute…
Eosinophile, segmentkernige Granulozyten (absolute Eosinophilenzahl), mikroskopisch
Die GOÄ-Ziffer 3686 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eosinophile, segmentkernige Granulozyten (absolute Eosinophilenzahl), mikroskopisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 3686 vergütet die mikroskopische Bestimmung der absoluten Zahl eosinophiler, segmentkerniger Granulozyten. Sie wird angewendet, wenn eine gezielte quantitative Aussage zur Eosinophilenzahl benötigt wird, etwa bei Verdacht auf allergische Erkrankungen, parasitäre Infektionen, bestimmte Hauterkrankungen oder im Rahmen der Verlaufskontrolle eosinophilie-assoziierter Krankheitsbilder. Im Unterschied zur allgemeinen Blutausstrichdifferenzierung nach Ziffer 3680, die alle Leukozytenarten prozentual erfasst, liefert diese Ziffer eine gezielte absolute Zählung speziell der eosinophilen Granulozyten, meist mittels spezieller Zählkammertechnik. Sie kommt daher vor allem dann zur Anwendung, wenn die Eosinophilenzahl als eigenständiger, klinisch relevanter Parameter exakt quantifiziert werden muss und nicht bereits durch die allgemeine Differenzierung hinreichend abgebildet ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,69 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 5,30 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3686
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3686?
Die GOÄ-Ziffer 3686 steht für „Eosinophile, segmentkernige Granulozyten (absolute Eosinophilenzahl), mikroskopisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3686?
Die GOÄ-Ziffer 3686 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3686 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3686?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3686 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.