GOÄ-Ziffer 3689: Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch

Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch

Die GOÄ-Ziffer 3689 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,73 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3689 vergütet den mikroskopischen Nachweis beziehungsweise die Bestimmung des fetalen Hämoglobins, etwa mittels säurezellulärer Elution oder vergleichbarer mikroskopischer Färbetechnik. Angewendet wird sie insbesondere im Rahmen der Geburtshilfe zum Nachweis einer fetomaternalen Transfusion, etwa nach Trauma, invasiven Eingriffen oder bei Verdacht auf eine relevante Blutungsmenge zwischen Fetus und Mutter, um beispielsweise die erforderliche Anti-D-Prophylaxe-Dosis zu bemessen. Ebenso kann sie bei hämatologischen Fragestellungen eingesetzt werden, bei denen ein erhöhter Anteil fetalen Hämoglobins diagnostisch relevant ist, etwa bei bestimmten Hämoglobinopathien. Die mikroskopische Methode unterscheidet den fetalen vom adulten Anteil der roten Blutkörperchen anhand ihrer unterschiedlichen Widerstandsfähigkeit gegenüber Säureelution und liefert damit eine spezifische, mikroskopisch auswertbare Aussage.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatz1,15-fach10,73 €
Höchstsatz1,3-fach12,13 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3689

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3689?

Die GOÄ-Ziffer 3689 steht für „Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3689?

Die GOÄ-Ziffer 3689 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3689 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,73 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3689?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3689 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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