GOÄ-Ziffer 4130: Eisen im Urin, Atomabsorption
Eisen im Urin, Atomabsorption
Die GOÄ-Ziffer 4130 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eisen im Urin, Atomabsorption“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4124 – Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch
- GOÄ 4125 – Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten)…
- GOÄ 4126 – Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten)…
- GOÄ 4131 – Kupfer im Serum oder Plasma
- GOÄ 4132 – Kupfer im Urin, Atomabsorption
- GOÄ 4133 – Mangan, Atomabsorption, flammenlos
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4130
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4130?
Die GOÄ-Ziffer 4130 steht für „Eisen im Urin, Atomabsorption“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4130?
Die GOÄ-Ziffer 4130 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4130 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4130?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4130 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.