GOÄ-Ziffer 4133: Mangan, Atomabsorption, flammenlos

Mangan, Atomabsorption, flammenlos

Die GOÄ-Ziffer 4133 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mangan, Atomabsorption, flammenlos“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 410 Punkten bewertet; das entspricht 23,90 € beim einfachen und 27,48 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Bestimmung von Mangan mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie (Graphitrohrtechnik), einem empfindlichen Verfahren fuer die niedrigen physiologischen Mangankonzentrationen im Blut. Angewendet wird die Ziffer in der Praxis vor allem bei Verdacht auf berufliche oder umweltbedingte Manganexposition mit moeglicher neurotoxischer Wirkung, im Rahmen der Ueberwachung von Patienten unter langfristiger parenteraler Ernaehrung, bei denen sich Mangan akkumulieren kann, sowie gelegentlich bei Verdacht auf Manganmangel. Da Mangan in sehr geringen Konzentrationen vorliegt und leicht durch Kontamination der Probe verfaelscht wird, ist die flammenlose Atomabsorption das methodisch geeignete und in der Legende ausdruecklich benannte Verfahren; andere Analysemethoden sind von dieser Ziffer nicht erfasst. Die Bestimmung dient sowohl der Diagnosesicherung als auch der Verlaufskontrolle bei bekannter Exposition oder Substitution.

Gebühren und Steigerungssatz

410 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,90 €
Regelhöchstsatz1,15-fach27,48 €
Höchstsatz1,3-fach31,07 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4133

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4133?

Die GOÄ-Ziffer 4133 steht für „Mangan, Atomabsorption, flammenlos“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4133?

Die GOÄ-Ziffer 4133 ist mit 410 Punkten bewertet; das entspricht 23,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4133 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 27,48 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4133?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4133 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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