GOÄ-Ziffer 4305: Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)

Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)

Die GOÄ-Ziffer 4305 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird der Nachweis heterophiler Antikörper gegen das Epstein-Barr-Virus mittels Paul-Bunnell-Test. Diese Ziffer kommt bei klinischem Verdacht auf eine infektiöse Mononukleose (Pfeiffersches Drüsenfieber) zur Anwendung, etwa bei Fieber, Lymphknotenschwellung, Tonsillitis und Splenomegalie, als Schnellabklärung, bevor spezifische EBV-Antikörper gegen einzelne virale Antigene bestimmt werden. Der Test erkennt heterophile, nicht virusspezifische Antikörper, die in der akuten Phase der Erkrankung typischerweise auftreten, kann aber insbesondere bei jüngeren Kindern falsch negativ ausfallen. Als Teil der Sammelposition wird die Leistung gemeinsam mit den übrigen dort erfassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr mit Nummer 4297 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

240 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,09 €
Höchstsatz1,3-fach18,19 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4305

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4305?

Die GOÄ-Ziffer 4305 steht für „Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4305?

Die GOÄ-Ziffer 4305 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4305 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4305?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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