GOÄ-Ziffer 4297: Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ 20.…
Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ 20. Antikörper gegen Virusantigene
Die GOÄ-Ziffer 4297 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ 20. Antikörper gegen Virusantigene“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Bestimmung von Antikörpern gegen bakterielle Hyaluronidase mittels Farbreaktion mit visueller, qualitativer Ablesung. Angewendet wird sie ergänzend zu den Streptolysin- und ADNAse-B-Antikörpertests, wenn bei Verdacht auf eine poststreptokokkenbedingte Folgeerkrankung, etwa rheumatisches Fieber oder Glomerulonephritis, ein zusätzlicher serologischer Marker für die vorausgegangene Streptokokkeninfektion herangezogen werden soll, insbesondere wenn die übrigen Titer nicht eindeutig ausfallen. Erfasst wird ausschließlich der qualitative Nachweis, keine quantitative Titerstufung. Diese Position schließt den Abschnitt der bakteriellen Exoenzym-Antikörper ab; die nachfolgenden Nummern behandeln als eigener Unterabschnitt den Nachweis von Antikörpern gegen Virusantigene und damit eine andere Erregergruppe.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4297
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4297?
Die GOÄ-Ziffer 4297 steht für „Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ 20. Antikörper gegen Virusantigene“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4297?
Die GOÄ-Ziffer 4297 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4297 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4297?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4297 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.