GOÄ-Ziffer 4282: Mycoplasma pneumoniae
Mycoplasma pneumoniae
Die GOÄ-Ziffer 4282 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mycoplasma pneumoniae“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4282 erfasst, wie bereits die Nummern 4257 und 4268, den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Mycoplasma pneumoniae und wird bei Verdacht auf eine durch diesen Erreger verursachte atypische Pneumonie angewendet, insbesondere bei anhaltendem Reizhusten und unauffälligem Auskultationsbefund. Die Ziffer gehört zu einer weiteren eigenständigen Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4273 bewertet, da der methodische Aufwand dieser Untersuchungsgruppe zugeordnet ist. Angewendet wird sie, wenn die serologische Abklärung im Rahmen der zu Nummer 4273 gehörenden Testreihe erfolgt. Die Abgrenzung zu den übrigen in dieser Zeile gelisteten Erregern beschränkt sich auf das untersuchte Antigen, während Testprinzip und Vergütung innerhalb der Gruppe gleich bleiben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4273).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4282
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4282?
Die GOÄ-Ziffer 4282 steht für „Mycoplasma pneumoniae“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4282?
Die GOÄ-Ziffer 4282 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4282 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4282?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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