GOÄ-Ziffer 4547: Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit…

Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit Mehrtestverfahren (z. B. Kombination von Zitrat-, Kligler-, SIM-Agar), je Keim

Die GOÄ-Ziffer 4547 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit Mehrtestverfahren (z. B. Kombination von Zitrat-, Kligler-, SIM-Agar), je Keim“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4547 erfasst die Identifizierung angezüchteter Bakterien mittels eines kombinierten Mehrtestverfahrens, etwa der gemeinsamen Auswertung von Zitrat-, Kligler- und SIM-Agar, und wird je nachgewiesenem Keim berechnet. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur sicheren Speziesbestimmung mehrere biochemische Reaktionen gleichzeitig in einem kombinierten Testsystem ausgewertet werden, was gegenüber den Einzelverfahren der Nummern 4545 und 4546 einen höheren methodischen Aufwand darstellt, ohne bereits den Umfang der standardisierten bunten Reihe nach den Nummern 4548 bis 4550 zu erreichen. In der Praxis wird die Ziffer angesetzt, wenn ein etabliertes Mehrfachtestsystem zur Keimdifferenzierung verwendet wird, und je Keim gesondert berechnet, wenn mehrere unterschiedliche Erreger aus demselben Material identifiziert werden müssen.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach8,04 €
Höchstsatz1,3-fach9,09 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4547

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4547?

Die GOÄ-Ziffer 4547 steht für „Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit Mehrtestverfahren (z. B. Kombination von Zitrat-, Kligler-, SIM-Agar), je Keim“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4547?

Die GOÄ-Ziffer 4547 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4547 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4547?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4547 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.