GOÄ-Ziffer 3515: Glutamatoxalazetattransaminase (GOT…

Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)

Die GOÄ-Ziffer 3515 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3515 betrifft die Bestimmung der Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, auch Aspartataminotransferase, ASAT oder AST genannt) im Serum oder Plasma, ein Enzym, das bei Leber-, Herz- und Muskelzellschäden erhöht sein kann und deshalb häufig zur Abklärung entsprechender Beschwerden oder im Rahmen von Verlaufskontrollen bestimmt wird. Nach der Legende ist die Leistung Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3510. Wird die GOT gemeinsam mit anderen Parametern dieser Gruppe aus derselben Probe bestimmt, entsteht keine zusätzliche, von 3510 unabhängige Gebühr. In der Praxis wird die GOT-Bestimmung meist im Verbund mit der GPT (3516) angefordert, um ein vollständigeres Bild der Leberzellfunktion zu erhalten, wobei beide Werte innerhalb derselben Sammelposition abgerechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,69 €
Höchstsatz1,3-fach5,30 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3515

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3515?

Die GOÄ-Ziffer 3515 steht für „Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3515?

Die GOÄ-Ziffer 3515 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3515 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3515?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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