GOÄ-Ziffer 3518: Harnsäure
Harnsäure
Die GOÄ-Ziffer 3518 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Harnsäure“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3518 erfasst die Bestimmung der Harnsäure im Serum oder Plasma, die vor allem zur Abklärung und Verlaufskontrolle von Gicht, Hyperurikämie sowie im Rahmen der Beurteilung des Purinstoffwechsels herangezogen wird. Die Legende weist die Leistung als Teil einer Sammelposition aus, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3510 trägt. Werden im Rahmen derselben Untersuchung mehrere Parameter dieser Gruppe bestimmt, wird nur die gemeinsame Bewertung der Nummer 3510 angesetzt, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich untersuchten Einzelwerte. In der praktischen Anwendung wird die Harnsäurebestimmung häufig bei Verdacht auf einen akuten Gichtanfall, bei bekannter Hyperurikämie zur Therapiekontrolle oder im Rahmen umfassenderer Stoffwechselabklärungen zusammen mit weiteren Werten der Sammelposition veranlasst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,69 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 5,30 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3510).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3515 – Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT…
- GOÄ 3516 – Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)
- GOÄ 3517 – Hämoglobin
- GOÄ 3519 – Kalium
- GOÄ 3520 – Kreatinin
- GOÄ 3521 – Lipase
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3518
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3518?
Die GOÄ-Ziffer 3518 steht für „Harnsäure“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3518?
Die GOÄ-Ziffer 3518 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3518 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3518?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.