GOÄ-Ziffer 3520: Kreatinin
Kreatinin
Die GOÄ-Ziffer 3520 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kreatinin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3520 bezeichnet die Bestimmung des Kreatinins im Serum oder Plasma, dem zentralen Parameter zur groben Einschätzung der Nierenfunktion, und wird typischerweise bei Verdacht auf eine Nierenfunktionsstörung, im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen oder zur Verlaufskontrolle bei bekannten Nierenerkrankungen bestimmt. Nach der Legende ist die Leistung Teil einer Sammelposition, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3510 trägt; werden weitere Parameter dieser Gruppe aus derselben Probe mitbestimmt, entsteht keine zusätzliche Gebühr neben 3510. Von dieser einmaligen Kreatininbestimmung ist die Kreatinin-Clearance nach Nummer 3615 abzugrenzen, bei der Kreatinin zweimalig bestimmt wird, um über Serum- und Urinwert die glomeruläre Filtrationsleistung der Niere rechnerisch zu erfassen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,69 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 5,30 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3510).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3517 – Hämoglobin
- GOÄ 3518 – Harnsäure
- GOÄ 3519 – Kalium
- GOÄ 3521 – Lipase
- GOÄ 3523 – Antistreptolysin (ASL)
- GOÄ 3524 – C-reaktives Protein (CRP)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3520
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3520?
Die GOÄ-Ziffer 3520 steht für „Kreatinin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3520?
Die GOÄ-Ziffer 3520 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3520 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3520?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.