GOÄ-Ziffer 3826.H2: zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten…

zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3827.H2 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3826.H2 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3827.H2 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,43 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Position erfasst den Nachweis von Antikoerpern gegen zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten, also der ANCA-Antikoerper in ihren beiden Faerbemustern P-ANCA und C-ANCA. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen der Diagnostik von Vaskulitiden oder anderen Autoimmunerkrankungen, bei denen Antikoerper gegen koerpereigene Antigene eine Rolle spielen, dieser spezifische Antikoerpernachweis erbracht werden soll. Gemaess der angegebenen amtlichen Bestimmung wird die Position als Teil einer Sammelposition bewertet, das heisst, sie erhaelt dieselbe Punktzahl beziehungsweise Gebuehr wie die Nummer 3796 und wird nicht zusaetzlich zu dieser gesondert honoriert. Sie steht damit im Kontext der uebrigen Untersuchungen auf Antikoerper gegen koerpereigene Antigene, die ebenfalls dieser Sammelbewertung unterliegen.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatz1,15-fach19,43 €
Höchstsatz1,3-fach21,97 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3826.H2

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3826.H2?

Die GOÄ-Ziffer 3826.H2 steht für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3827.H2 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3826.H2?

Die GOÄ-Ziffer 3826.H2 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3826.H2 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,43 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3826.H2?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.