GOÄ-Ziffer 4642: Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
Die GOÄ-Ziffer 4642 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4642 bezeichnet den Nachweis des HBe-Antigens der Hepatitis-B-Viren im Nativmaterial mittels Elektronenmikroskopie, relevant zur Beurteilung von Infektiosität und Verlauf einer Hepatitis-B-Infektion. Sie wird angesetzt, wenn das Material gezielt auf dieses Antigen untersucht wird, und ist von Ziffer 4643 (Nachweis des HBs-Antigens) inhaltlich abzugrenzen, da beide unterschiedliche Antigene desselben Virus betreffen. Laut Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4637, eine gesonderte zusätzliche Berechnung ist damit nicht vorgesehen; der Nachweis wird gemeinsam mit den übrigen an 4637 gekoppelten Virusnachweisen abgegolten.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4637).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4637 – Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im…
- GOÄ 4640 – Adeno-Viren
- GOÄ 4641 – Hepatitis A-Viren
- GOÄ 4643 – Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
- GOÄ 4644 – Influenza-Viren
- GOÄ 4645 – Parainfluenza-Viren
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4642
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4642?
Die GOÄ-Ziffer 4642 steht für „Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4642?
Die GOÄ-Ziffer 4642 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4642 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4642?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.