GOÄ-Ziffer 4122: Gesamt-Porphyrine, qualitativ
Gesamt-Porphyrine, qualitativ
Die GOÄ-Ziffer 4122 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gesamt-Porphyrine, qualitativ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4122
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4122?
Die GOÄ-Ziffer 4122 steht für „Gesamt-Porphyrine, qualitativ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4122?
Die GOÄ-Ziffer 4122 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4122 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4122?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4122 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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