GOÄ-Ziffer 4353: Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus

Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4353 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4353 betrifft den serologischen Antikörpernachweis gegen das lymphozytäre Choriomeningitis-Virus und wird angewendet, wenn bei Verdacht auf eine durch Nagetierkontakt übertragene Virusinfektion mit meningealer oder grippeähnlicher Symptomatik eine gezielte Erregerdiagnostik erforderlich ist. Die Leistung umfasst ausschließlich den Nachweis von Antikörpern gegen diesen selten diagnostizierten Erreger und ist von den übrigen, methodisch gleichartigen Ziffern der Reihe, die andere virale Erreger neurologischer oder respiratorischer Krankheitsbilder betreffen, allein durch den Untersuchungsgegenstand abzugrenzen. Nach der amtlichen Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Der konkret untersuchte Erreger ist in der Rechnung anzugeben, insbesondere wenn im Rahmen einer erweiterten neurologischen Infektionsdiagnostik mehrere Erreger parallel getestet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatz1,15-fach34,19 €
Höchstsatz1,3-fach38,65 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4353

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4353?

Die GOÄ-Ziffer 4353 steht für „Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4353?

Die GOÄ-Ziffer 4353 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4353 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4353?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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