GOÄ-Ziffer 4350: HIV 2
HIV 2
Die GOÄ-Ziffer 4350 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV 2“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 4350 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen HIV 2 und kommt zur Anwendung, wenn zusätzlich zur Standarddiagnostik auf HIV 1 eine gezielte Untersuchung auf diesen selteneren HIV-Typ erforderlich ist, etwa bei entsprechender Reiseanamnese oder Herkunft aus Regionen mit höherer Prävalenz. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis von Antikörpern gegen HIV 2 und ist von der Ziffer für HIV 1 durch den untersuchten Virustyp abzugrenzen. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Erfolgt die Untersuchung beider HIV-Typen im selben Ansatz, ist für jeden Typ die zutreffende Einzelziffer unter Angabe des jeweils untersuchten Erregers in der Rechnung auszuweisen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4347 – Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
- GOÄ 4348 – Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
- GOÄ 4349 – HIV 1
- GOÄ 4351 – Influenza A-Virus
- GOÄ 4352 – Influenza B-Virus
- GOÄ 4353 – Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4350
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4350?
Die GOÄ-Ziffer 4350 steht für „HIV 2“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4350?
Die GOÄ-Ziffer 4350 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4350 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4350?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.