GOÄ-Ziffer 4721: Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen-…
Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz
Die GOÄ-Ziffer 4721 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4721 vergütet die Identifizierung von zuvor kulturell angezüchteten Pilzen mit einem biochemischen Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren, bei dem mindestens sechs unterschiedliche Reaktionen ausgewertet werden. Angewendet wird sie in der mykologischen Diagnostik, wenn nach positiver Pilzkultur die Spezies nicht allein anhand des Wachstumsbilds, sondern über ein standardisiertes Testsystem mit mehreren biochemischen Reaktionsschritten (z. B. Zucker- oder Enzymreaktionen) bestimmt wird. Die Abrechnung erfolgt je identifiziertem Pilz, sodass bei mehreren angezüchteten Spezies die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden kann. Sie grenzt sich von Nummer 4722 ab, die die rein lichtmikroskopische Identifizierung mittels Anfärbung beschreibt, sowie von Nummer 4723, die eine immunologische Nachweismethode mit Markierungsverfahren betrifft. Voraussetzung ist stets eine vorangegangene erfolgreiche Anzüchtung des Pilzes.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4721
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4721?
Die GOÄ-Ziffer 4721 steht für „Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4721?
Die GOÄ-Ziffer 4721 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4721 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4721?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4721 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.