GOÄ-Ziffer 4170: N-Azetylprocainamid
N-Azetylprocainamid
Die GOÄ-Ziffer 4170 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „N-Azetylprocainamid“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4170 erfasst die Bestimmung von N-Azetylprocainamid, dem aktiven Metaboliten des Antiarrhythmikums Procainamid, mittels Ligandenassay. Sie kommt zur Anwendung, wenn unter einer Procainamid-Therapie zur Behandlung von Herzrhythmusstoerungen der Blutspiegel kontrolliert werden muss, da sich der Metabolit im Koerper anreichern und selbst zu unerwuenschten kardialen Wirkungen fuehren kann, insbesondere bei eingeschraenkter Nierenfunktion oder individuell unterschiedlicher Metabolisierungsgeschwindigkeit. Die Bestimmung dient somit der Therapiesteuerung und der fruehzeitigen Erkennung einer drohenden Kumulation. Abrechnungstechnisch ist die Ziffer Teil der Sammelposition: sie wird nicht eigenstaendig bewertet, sondern mit der gleichen Punktzahl und Gebuehr wie Nummer 4147 angesetzt, da der methodische Aufwand vergleichbar ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4167 – Lidocain
- GOÄ 4168 – Methadon
- GOÄ 4169 – Methotrexat
- GOÄ 4171 – Netilmicin
- GOÄ 4172 – Opiate
- GOÄ 4173 – Phenobarbital
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4170
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4170?
Die GOÄ-Ziffer 4170 steht für „N-Azetylprocainamid“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4170?
Die GOÄ-Ziffer 4170 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4170 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4170?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.