GOÄ-Ziffer 4524: Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem…
Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung/Gewebekultur 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium
Die GOÄ-Ziffer 4524 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung/Gewebekultur 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 5,36 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4524 steht für den direkten Nachweis von Neisseria gonorrhoeae, etwa mittels Antigen- oder Immunfluoreszenztest, und wird eingesetzt, wenn bei Verdacht auf eine Gonorrhoe gezielt dieser Erreger aus dem entsprechenden Untersuchungsmaterial nachgewiesen werden soll. Für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand zu weiteren, nicht eigens benannten Erregern ist die nachfolgende Ziffer 4525 vorgesehen; dabei ist der untersuchte Parameter in der Rechnung anzugeben. Die zugehörige amtliche Bestimmung begrenzt zudem die Berechnungshäufigkeit einer benachbarten Leistung (Nummer 4530) bei Untersuchungen aus demselben Material: sie darf nicht mehr als viermal abgerechnet werden. In der Praxis stellt diese Begrenzung sicher, dass bei serieller Erregerdiagnostik aus einer Probe keine übermäßige Mehrfachberechnung entsteht, auch wenn mehrere Einzelparameter geprüft werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,66 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 5,36 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 6,06 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
- 4531 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur, je Nährmedium 100 5,83 Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4531 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
- 4532 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in CO 2-Atmosphäre, je Nährmedium 100 5,83 4533 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Nährmedium 250 14,57 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4533 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
- 4538 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z. B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium 120 6,99 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4538 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
- 4539 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch besonders aufwendige Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien (z. B. Campylobacter-, Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), je Nährmedium 250 14,57 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4539 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4521 – Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
- GOÄ 4522 – Legionellen
- GOÄ 4523 – Neisseria meningitidis
- GOÄ 4540 – Anzüchtung von Mykobakterien mit mindestens zwei festen und einem…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4524
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4524?
Die GOÄ-Ziffer 4524 steht für „Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung/Gewebekultur 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4524?
Die GOÄ-Ziffer 4524 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4524 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 5,36 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4524?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.