GOÄ-Ziffer 4323: HIV 2
HIV 2
Die GOÄ-Ziffer 4323 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV 2“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,43 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst den Antikörpernachweis gegen das Humane Immundefizienz-Virus Typ 2 (HIV-2). Sie wird ergänzend zur HIV-1-Serologie nach Nummer 4322 angewendet, insbesondere wenn eine entsprechende epidemiologische Anamnese vorliegt, etwa ein Aufenthalt in oder eine Herkunft aus Regionen mit höherer HIV-2-Prävalenz wie Westafrika, oder wenn das serologische Bild mit einer alleinigen HIV-1-Testung nicht schlüssig erklärt werden kann. HIV-2 verläuft im Allgemeinen langsamer progredient als HIV-1, weshalb die typspezifische Differenzierung für die weitere klinische Einordnung und Therapieplanung von Bedeutung ist. Als Teil der Sammelposition wird die Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 zusammengefassten Virusantikörperparametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 19,43 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 21,97 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4320 – Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
- GOÄ 4321 – Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
- GOÄ 4322 – HIV 1
- GOÄ 4324 – Influenza A-Virus
- GOÄ 4325 – Influenza B-Virus
- GOÄ 4327 – Masern-Virus
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4323
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4323?
Die GOÄ-Ziffer 4323 steht für „HIV 2“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4323?
Die GOÄ-Ziffer 4323 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4323 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,43 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4323?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.