GOÄ-Ziffer 3662: HCl, titrimetrisch

HCl, titrimetrisch

Die GOÄ-Ziffer 3662 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HCl, titrimetrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3662 vergütet die titrimetrische Bestimmung der Salzsäure im Magensaft. Sie wird eingesetzt, wenn im Rahmen einer Magensaftanalyse die Säurekonzentration quantitativ mittels Titration ermittelt werden soll, etwa zur Abklärung einer Achlorhydrie, Hyperazidität oder im Rahmen der Diagnostik von Magenschleimhauterkrankungen wie chronischer Gastritis oder Zustand nach Magenresektion. Die Untersuchung setzt gewonnenes Magensaftmaterial voraus, dessen Entnahme gesondert abgerechnet wird. Die Ziffer ist ausdrücklich auf das titrimetrische Verfahren beschränkt; wird die Säurekonzentration mit einer anderen Methode bestimmt, ist die vorliegende Ziffer nicht einschlägig. In der Praxis findet sie vor allem noch bei funktionsdiagnostischen Fragestellungen des oberen Gastrointestinaltrakts Anwendung, bei denen eine quantitative Aussage zur Säureproduktion des Magens erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,69 €
Höchstsatz1,3-fach5,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3662

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3662?

Die GOÄ-Ziffer 3662 steht für „HCl, titrimetrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3662?

Die GOÄ-Ziffer 3662 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3662 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3662?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3662 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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