GOÄ-Ziffer 4185: Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay…

Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 4185 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4185 erfasst die Bestimmung von Cyclosporin mittels mono- oder polyspezifischem Ligandenassay, gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Cyclosporin ist ein Immunsuppressivum, das nach Organtransplantation zur Verhinderung von Abstossungsreaktionen eingesetzt wird und eine enge therapeutische Breite bei ausgepraegter Nephrotoxizitaet besitzt, weshalb der Blutspiegel insbesondere in der Anfangsphase nach Transplantation, bei Dosisanpassungen oder bei Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln engmaschig kontrolliert werden muss. Die Unterscheidung mono- versus polyspezifisch bezieht sich auf die Spezifitaet des verwendeten Assays gegenueber der Muttersubstanz allein oder gegenueber Muttersubstanz und Metaboliten gemeinsam; die optionale Doppelbestimmung und die aktuelle Bezugskurve dienen der Ergebnissicherung. Anders als die nachfolgend genannten Substanzen ist Nummer 4185 selbst die Bezugsziffer der zugehoerigen Sammelposition.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatz1,15-fach20,11 €
Höchstsatz1,3-fach22,74 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4185

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4185?

Die GOÄ-Ziffer 4185 steht für „Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4185?

Die GOÄ-Ziffer 4185 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4185 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4185?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4185 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.